gesetzliche Krankenkassen
Für Arbeiter und Angestellte-Leute mit wenig bis normalem Einkommen besteht in eine gesetzliche Versicherungspflicht.Den genauen Personenkreis für den eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht,kann man in § 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989 nachlesen.
Die also wohl meisten von uns sind gesetzlich versichert.Sie sind also Mitglied einer der zahlreichen getzlichen Krankenkassen.
Diese haben nun die Aufgabe,die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten bzw. wieder herzustellen oder wenigstens zu bessern.
Natürlich hat auch jeder Einzelne eine eigene Verantwortung für seine Gesundheit.
Die Eigenverantwortung wird nun in Krisenzeite wie heute immer mehr gefordert,was eben für uns bedeutet,dass die Kassen immer weniger Leistungen übernehmen und mehr auf die Versicherten übertragen.
Dabei muß aber eine gewisse Grundversorgung jederzeit gesichert sein.
Die Leistungen der einzelnen Kassen sind dabei aber zum Teil recht unterschiedlich wie auch die entsprehend zu entrichtenden Beitragsätze bisher.
Seit Kurzem sind ja die Beitragssätze für alle Kassen gleich.Hier kann man also derzeit keine Unterschiede feststellen.
So gilt es jetzt genau den entsprechenden Leistungskatalog genau zu vergleichen,eh man sich für eine Krankenkasse entscheidet.
Eventuell lohnt sich ein Wechsel hier manchmal durchaus.